Notarin in Lingen (Ems) unabhängiger Beistand bei der Vertragsabschließung
Eine Vielzahl von Rechtsgeschäften bedarf der notariellen Mitwirkung. Durch die Notarin werden Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vorgenommen.
Die Kerntätigkeit der Notarin bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete, wobei stets die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewahrt werden muss:
- Immobilienrecht (insbesondere Grundstückskaufverträge, Grundpfandrechte u.ä.).
- Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinanträgen etc.).
- Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Vaterschaftsanerkennungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen u.a.)
- Gesellschaftsrecht (Gründung von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, etc.)
Für einige der aufgezeigten Rechtsgeschäfte hat der Gesetzgeber ausdrücklich die notarielle Beurkundung vorgeschrieben, z.B. Grundstückskaufverträge oder Erbverträge.
Auch besteht die Möglichkeit, dass sich Beteiligte der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. So ersetzt beispielsweise ein notarielles Schuldanerkenntnis ein Gerichtsurteil, sodass aus der vollstreckbaren Urkunde der Notarin die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Die Pflicht der Notarin umfasst auch die Aufklärung und unparteiliche Beratung der Beteiligten. Ohne einen triftigen Grund darf die Notarin zudem Amtshandlungen nicht verweigern.