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Notarin für Erbrecht in Lingen (Ems) Sabrina Lindwehr

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei.

Ein Erbe ist oft mit emotional belastenden sowie kosten- und zeitintensiven Streitigkeiten innerhalb der Familie verbunden. Daher ist es sinnvoll, das Erbe bereits zu Lebzeiten in Form eines Testaments zu regeln. Die Notarin Sabrina Lindwehr steht Ihnen in sämtlichen Belangen des Erbrechts erfahren und kompetent zur Verfügung.

Die gesetzliche Erbfolge ohne Testament

Wenn kein Testament vorliegt, schreibt das deutsche Erbrecht die gesetzliche Erbfolge gemäß Verwandtschaftsgrad vor:

  • Erben erster Ordnung: Dies sind leibliche und adoptierte Kinder sowie Enkel, falls die Kinder bereits verstorben sind.
  • Erben zweiter Ordnung: Wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind oder diese das Erbe ausschlagen, sind die Erben zweiter Ordnung erbberechtigt. Hier handelt es sich um Eltern und deren Nachkommen, zum Beispiel Geschwister, Nichten und Neffen.
  • Erben weiterer Ordnungen sind zum Beispiel Großeltern und Urgroßeltern.

Partner, zu denen keine Ehe besteht, sind von der Erbfolge ausgeschlossen.

Lassen Sie ein Testament bei Ihrer Notarin erstellen und es ist sichergestellt, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Ableben respektiert werden und es nicht zu Erbstreitigkeiten in der Familie kommt.

Die Leistungen der Notarin für Erbrecht im Überblick

Wenden Sie sich zu folgenden Themen an uns:

  • Testamentserstellung
  • Testamentsanfechtung
  • Erbverträge
  • Übertragungsverträge
  • Pflichtteil
  • Ausschluss von der Erbfolge
  • Erbausschlagung
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