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Notarin für das Aufsetzen von Eheverträgen in Lingen (Ems)

Damit Sie von Anfang an auf der sicheren Seite sind.

So groß die Liebe und das Vertrauen in einer Beziehung und bei einer geplanten Hochzeit auch sind – Sie sollten für den Fall der Fälle vorsorgen und einen Ehevertrag abschließen. Inzwischen wird durchschnittlich jede dritte Ehe in Deutschland geschieden und oft kommt es zwischen den einst verbundenen Eheleuten im Falle einer Trennung zu Streitigkeiten die Finanzen betreffend.

Mit einem Ehevertrag, der die Rechte und Pflichten der Eheleute regelt, beugen Sie derartigen Konflikten bereits vor der Hochzeit vor. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Kanzlei auf.

Wichtiger Hinweis:

Beachten Sie, dass Eheverträge der notariellen Beurkundung bedürfen!

Inhalte des Ehevertrags

Ein Ehevertrag kann folgende Regelungen beinhalten:

  • Güterstand / Gütertrennung
    Die Vermögen beider Ehepartner werden vollständig voneinander getrennt. Es erfolgt kein Zugewinnausgleich.
  • Unterhalt
    Der Umfang des Ehegattenunterhalts richtet sich insbesondere nach der finanziellen Situation beider Eheleute. Faktoren wie das Alter, Erkrankungen der finanziell schlechter gestellten Partei oder die Betreuung gemeinsamer minderjähriger Kinder können die Höhe der Unterhaltszahlungen beeinflussen.
  • Vorsorgeausgleich
    Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden ebenfalls im Ehevertrag geregelt. Laut Gesetz sind diese im Falle einer Scheidung zwischen den beiden Parteien aufzuteilen. So sollen insbesondere finanziell benachteiligte ehemalige Partner, die sich um die Kinderbetreuung gekümmert und aus diesem Grund nicht oder nicht in Vollzeit gearbeitet haben, im Alter abgesichert werden.

Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer individueller Themen, die in einem Ehevertrag geregelt werden können.

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