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Notarin für Immobilienkaufverträge und Grundstückskaufverträge in Lingen (Ems)

Sie möchten eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen bzw. verkaufen? Sabrina Lindwehr steht Ihnen gerne als Notarin zur Verfügung. Zu den Aufgaben unserer Kanzlei zählt die Beurkundung und Abwicklung von Immobilienkaufverträgen und Grundstückskaufverträgen. Dies schließt auch die Beurkundung von Grundschulden zur Finanzierung mit ein.

Ein Immobilienkaufvertrag / Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung

Der Kauf einer Immobilie bzw. eines Grundstücks zählt meist zu den bedeutsamsten Rechtsgeschäften im Leben eines Menschen. Durch die Einschaltung eines Notars wird nicht nur die Rechtsgültigkeit des Immobilienkaufvertrags bzw. Grundstückskaufvertrags gewährleistet, sondern auch der Schutz der Interessen beider Parteien sichergestellt: Der Käufer bekommt das Grundstück oder die Immobilie und der Verkäufer den Kaufpreis. Als Notarin steht Frau Lindwehr allen Vertragsbeteiligten neutral und unparteiisch gegenüber.

Ablauf der Erstellung des Immobilienkaufvertrages / Grundstückskaufvertrages:

  • Der Vertrag wird nach den Zielvorstellungen von Käufer und Verkäufer entworfen.
  • Wir arbeiten für beide Vertragsparteien einen rechtlich ausgewogenen Vertrag aus.
  • Wir klären über die Regelungsmöglichkeiten auf und beantworten alle Fragen.
  • Alle Vertragsbeteiligten erhalten rechtzeitig vor der Beurkundung den Entwurf.
  • Mögliche Änderungswünsche werden fair in den Vertragsentwurf eingearbeitet.

Im Anschluss an die Erstellung erfolgt die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufvertrages / Grundstückskaufvertrages. Nach der Beurkundung stellen wir eine sichere und reibungslose Abwicklung und den Vollzug des Vertrages sicher.

Immobilienkaufvertrag – Das sollte drinstehen

Sie stehen kurz davor eine Immobilie zu erwerben? Glückwunsch! Der letzte und wichtigste Schritt ist ein sauberer Immobilienkaufvertrag, der alle Bedingungen und Vereinbarungen zwischen dem Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer enthält. 

Es ist äußerst wichtig, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer den Immobilienkaufvertrag sorgfältig durchlesen und verstehen, bevor sie ihn unterzeichnen. Nach Unterzeichnung des Vertrags ist er rechtlich bindend und verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung der darin festgelegten Bedingungen.

Es wird dringend empfohlen, rechtlichen Rat von einem Anwalt oder Immobilienexperten einzuholen, um sicherzustellen, dass der Vertrag den Interessen und Bedürfnissen beider Parteien entspricht und gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Gerne prüfen wir Ihren Immobilienkaufvertrag und passen ihn für Sie entsprechend an. 

Der Immobilienvertrag ist eine wichtige rechtliche Grundlage für den Immobilienkauf und enthält eine Vielzahl von Informationen und Bestimmungen. Ein typischer Immobilienkaufvertrag beinhaltet normalerweise folgende Elemente:

  • Angaben zu den Vertragsparteien: Der Vertrag enthält die Namen und Adressen des Käufers und des Verkäufers, sowie gegebenenfalls die Informationen des Maklers oder Vertreters, der den Verkauf vermittelt.
  • Beschreibung der Immobilie: Der Vertrag enthält eine ausführliche Beschreibung der zu verkaufenden Immobilie, einschließlich ihrer Lage, Grundstücksgröße, Gebäudestrukturen, Grundriss und weiterer relevanter Details.
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Der Vertrag legt den vereinbarten Kaufpreis für die Immobilie fest und beschreibt die Zahlungsmodalitäten, einschließlich der Anzahlung (falls vorhanden), des Zeitpunkts der Zahlung und der Methode der Zahlung.
  • Finanzierungsbedingungen: Falls der Käufer einen Teil oder den gesamten Kaufpreis über ein Darlehen finanziert, werden die Bedingungen für die Finanzierung im Vertrag festgehalten, einschließlich des Darlehensgebers und der Bedingungen für die Kreditvergabe.
  • Inspektionen und Prüfungen: Der Vertrag kann Bestimmungen enthalten, die dem Käufer das Recht einräumen, Inspektionen oder Prüfungen der Immobilie durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie sich in akzeptablem Zustand befindet. Dies kann auch Bedingungen für Reparaturen oder Anpassungen enthalten.
  • Fristen und Zeitrahmen: Der Vertrag legt fest, innerhalb welcher Fristen bestimmte Aktionen, wie die Durchführung von Inspektionen, die Beantragung von Finanzierungen oder der Abschluss des Verkaufs, erfolgen müssen.
  • Abschlussbedingungen: Der Vertrag enthält Bestimmungen, die den Abschluss des Verkaufs regeln, einschließlich des Zeitpunkts und des Ortes der Übergabe des Eigentums und der Schlüsselübergabe.
  • Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse: Der Vertrag kann Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse enthalten, die die Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer im Zusammenhang mit dem Zustand der Immobilie festlegen.
  • Schlussbestimmungen: Der Vertrag enthält in der Regel auch allgemeine Schlussbestimmungen, wie die Regelung von Streitigkeiten, Änderungen des Vertrags, die geltende Rechtsprechung und andere rechtliche Aspekte.

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